Tragen Sie keine Schuld am Unfall, übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten.
Die vollständige Abwicklung kann über uns erfolgen.
Ein Kostenvoranschlag enthält die wesentlichen Informationen für die Schadenregulierung.
Allerdings versuchen viele Versicherungen, ihn anstelle eines vollständigen Gutachtens durchzusetzen – zulasten der geschädigten Person.
Bei kleineren Schäden oder älteren Fahrzeugen kann eine Auszahlung sinnvoll sein – vor allem dann, wenn es sich um rein kosmetische Mängel wie Kratzer oder Dellen handelt. Ist der Schaden nicht TÜV-relevant, verzichten viele auf eine Reparatur und entscheiden sich für die sogenannte fiktive Abrechnung. In diesem Fall wird die Netto-Schadenhöhe erstattet, also ohne den Anteil der Mehrwertsteuer.
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