Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach einem unverschuldeten Autounfall, dass Sie nicht zur Reparatur verpflichtet sind. Stattdessen können Sie sich den Unfallschaden auf Gutachtenbasis mit allen entstandenen Kosten auszahlen lassen. Damit die fiktive Schadensabrechnung ohne Abzüge erfolgt, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. Hello Gutachten steht Ihnen in ganz NRW zur Seite!
Nach einem Unfall in Nordrhein-Westfalen sollten Sie zur wichtigen Beweissicherung direkt Hello Gutachtenkontaktieren. Ein unabhängiges Schadengutachten wird zeitnah erstellt und dient als Grundlage für die Versicherungsabwicklung.
Sobald alle Zahlen vorliegen, können Sie gemeinsam mit einem Experten die finanzielle Vor- oder Nachteilhaftigkeit der fiktiven Abrechnung abwägen. Entscheiden Sie sich für diese Option, wird dies beim Gutachtenversand entsprechend kommuniziert – entweder durch Ihre Kfz-Gutachter oder einen hinzugezogenen Anwalt.
Ihr erstelltes Schadengutachten beziffert die Reparaturkosten (netto) auf 2.200 Euro. Zusätzlich beträgt die Wertminderung 200 Euro, und für den Nutzungsausfall erhalten Sie weitere 150 Euro.
➡️ Entscheiden Sie sich für die fiktive Abrechnung, überweist Ihnen die Versicherung 2.550 Euro.
Wenn Ihr Fahrzeug weiterhin fahrtüchtig ist, können Sie über diesen Betrag frei verfügen und die Reparatur nach eigenem Ermessen durchführen (lassen).
💡 Wussten Sie schon?
Auch Kaskoschäden (z. B. Hagelschäden) können von Versicherungsnehmern fiktiv abgerechnet werden. Im Unterschied zu Haftpflichtschäden legt hier allerdings Ihre Kaskoversicherung die Vorgehensweise fest. Beachten Sie dabei die Selbstbeteiligung und einen möglichen Verlust Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
🚗 Hello Gutachten – Ihre unabhängigen Kfz-Gutachter für eine faire Schadensabwicklung!
Alle erstattungsfähigen Kosten und Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Gutachten ableiten lassen. Dazu gehören:
✅ Netto-Reparaturkosten für den entstandenen Schaden
✅ Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ ein Ersatzfahrzeug
✅ Merkantiler Minderwert (Wertminderung des Fahrzeugs)
🚫 Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird seit 2002 nicht mehr bei der fiktiven Abrechnung erstattet.
Nein! Geschädigte haben das gesetzlich verankerte Recht, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen.
💡 Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen – die Schadenssumme ist auch ohne Werkstattbesuch erstattungsfähig.
👉 Hello Gutachten informiert Sie über die Vor- & Nachteile dieser Abrechnungsform und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Seit 2002 entfällt die Mehrwertsteuer-Erstattung bei der fiktiven Abrechnung. Das bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers nur die Netto-Reparaturkosten übernimmt.
⚠️ Achtung: Versicherungen kürzen oft unrechtmäßig bei:
❌ Verbringungskosten (Kosten für Transport zur Werkstatt)
❌ Beilackierungskosten
❌ UPE-Aufschlägen (Ersatzteilzuschläge)
❌ Stundenverrechnungssätzen von Markenwerkstätten
Solche Kürzungen sind nicht immer rechtens – eine fachkundige Beratung kann helfen, unzulässige Abzüge abzuwehren.
Ein unabhängiges Schadengutachten ist essenziell, um die Reparaturkosten sowie weitere Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
🚫 Vorsicht: Ein reiner Kostenvoranschlag reicht nicht aus und ist oft nachteilig, da er lediglich die Reparaturkosten enthält und wichtige Ansprüche unberücksichtigt bleiben.
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Wenn die Versicherung Ihnen nur 2.100 Euro anstelle der im Gutachten berechneten Summe überweisen will, handelt es sich um einen Kürzungsversuch.
➡ Wehren Sie sich dagegen!
➡ Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
💡 Gut zu wissen:
Über Hello Gutachten erhalten Sie schnellen Zugriff auf einen erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Sachverständigennetzwerk. Gerade bei der fiktiven Abrechnung spielt juristische Unterstützung oft eine entscheidende Rolle.
🚨 Wichtig: Auch bei einer konkreten Abrechnung (also nach tatsächlicher Reparatur) versuchen Versicherungen häufig, Kosten unrechtmäßig zu kürzen.
Leasing- und finanzierte Fahrzeuge sind ausgeschlossen, da der Eigentümer (Leasinggesellschaft oder Bank) meist auf eine Reparatur besteht – insbesondere bei neuen Fahrzeugen.
Um Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung geltend zu machen, ist ein unabhängiges Schadengutachtenzwingend notwendig.
Nach der Auszahlung müssen Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen, um Ihr Integritätsinteressenachzuweisen (BGH, Az. VI ZB 71/08).
Ob sich die fiktive Abrechnung in Ihrem individuellen Fall lohnt, sollte mit gutachterlicher Fachexpertise sorgfältig geprüft werden.
Besonders interessant ist die fiktive Abrechnung bei:
Bei neuen Fahrzeugen und größeren Schäden ist Vorsicht geboten:
➡ Je neuer das Fahrzeug und je schwerwiegender der Unfallschaden, desto kritischer ist die fiktive Abrechnung zu bewerten. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob eine konkrete Reparatur wirtschaftlich vorteilhafter wäre.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird grundsätzlich fiktiv abgerechnet. Das bedeutet, dass Geschädigte auf Basis eines Gutachtens eine Entschädigungszahlung erhalten, die der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs entspricht. Diese Summe dient zur Ersatzbeschaffung, wobei alle anfallenden Wiederbeschaffungskosten bereits berücksichtigt sind. Das beschädigte Fahrzeug kann zum ermittelten Restwert verkauft werden.
In einem Totalschadenszenario gelten daher bereits besondere Rahmenbedingungen. Eine konkrete Abrechnung kommt nur im Rahmen der 130-Prozent-Regelung in Betracht. Hierbei dürfen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies ist relevant, wenn das Fahrzeug noch instand gesetzt werden kann und eine Wiederbeschaffung nicht zwingend erforderlich ist.
Sobald die Bagatellschadengrenze überschritten ist, sind Sie nicht auf einen einfachen Kostenvoranschlag angewiesen. Nur ein unabhängiges Kfz-Gutachten stellt sicher, dass bei einer fiktiven Abrechnung alle berechtigten Schadenspositionen in voller Höhe berücksichtigt werden. Falls Unsicherheit über die Schadenshöhe besteht, empfiehlt es sich, diese professionell ermitteln zu lassen – so gewinnen Sie Klarheit über Ihre Ansprüche.
Tatsächlich handelt es sich in über 80 % der Fälle nicht um einen Bagatellschaden. Ein Gutachten kann Ihnen somit helfen, Ihre Entschädigung optimal durchzusetzen.
Ein wegweisendes Urteil des OLG München (Az. 24 U 4397/20) bestätigt: Geschädigte können die fiktive Abrechnungauch dann nutzen, wenn sie ihr Unfallfahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Dies bietet maximale Flexibilität – Sie entscheiden, ob Sie den gesamten Schaden instand setzen oder nur einzelne Reparaturen durchführen lassen.
Allerdings sind dabei zwei wesentliche Grundsätze zu beachten: das Bereicherungsverbot und die Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass die Entschädigung nicht über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen darf und Sie verpflichtet sind, unnötige Kosten zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Unfallgeschädigte dürfen durch die fiktive Abrechnung nicht schlechter gestellt werden! Alle technisch notwendigen und ortsüblichen Kosten aus dem Gutachten müssen auch bei einer fiktiven Abrechnung erstattet werden.
Viele regionale Gerichtsurteile haben die Rechte der Geschädigten gestärkt. Entscheidend ist, dass alles, was für eine fachgerechte Reparatur erforderlich wäre, auch bei fiktiver Abrechnung berücksichtigt werden muss – eine pauschale Streichung von Positionen durch die Versicherung ist nicht zulässig.
Aufschläge für Ersatzteile, die von der Werkstatt in ortsüblicher Höhe berechnet werden.
z. B. für die notwendige Beilackierung in einer Lackiererei.
Insbesondere bei Markenwerkstätten. Laut BGH-Urteil (Az. VI ZR 53/09) müssen bei Fahrzeugen unter 3 Jahren auch fiktiv die markengebundenen Stundensätze erstattet werden.
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